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Gas- und Ölheizungen sind in Deutschland weit verbreitet: 2021 sind etwa 6,5 Millionen Gasheizungen und 4,4 Millionen Ölheizungen im Einsatz. Dies könnte sich jedoch bald ändern. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, hat Wirtschaftsminister Robert Harbeck im Rahmen einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Einführung einer 65-prozentigen Pflicht für erneuerbare Energien für neue Heizungsanlagen ab 2024 angekündigt, wie im Tarifvertrag festgelegt.
Der Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wurde in der Presse und den sozialen Medien häufig verkürzt und alarmierend als "Gasheizungsverbot" dargestellt. Grundsätzlich bietet dieser Gesetzesvorschlag jedoch auch Vorteile: Er schafft Planungssicherheit für die Heizungsindustrie und Installationsbetriebe und bewahrt Verbraucher vor Investitionen in auslaufende Technologien mit unklaren Folgekosten.
Der Umstieg auf alternative Heizsysteme verursacht bei vielen Hausbesitzern Unbehagen: Es ist klar, dass Gas- und Ölheizungen keine Zukunft haben – doch wie lange können bestehende Gasheizungen noch betrieben werden? Welche alternativen Heizsysteme stehen für Neubauten und Sanierungen zur Verfügung?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche aktuellen Gesetzesentwürfe sich auf Gasheizungen beziehen und welche Aspekte Hausbesitzer beim zukünftigen Austausch ihrer Heizungsanlage berücksichtigen sollten.
Wann werden Gas- und Ölheizungen verboten?
Bislang liegt lediglich ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor, der noch nicht von den verschiedenen Ministerien abgestimmt ist. Dieser Entwurf sieht vor, dass ab 2024 nur noch Heizungsanlagen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen vorerst weiterhin betrieben werden. Ab 2045 ist der Betrieb dieser Heizungsanlagen jedoch komplett untersagt.
Haushalte, bei denen eine bestehende fossile Heizung ab 2024 plötzlich ausfällt, müssen die Anforderungen nicht sofort erfüllen, da eine Übergangsfrist gewährt wird. Laut Gesetzesentwurf können sie die Anlage zunächst reparieren lassen und haben – falls dies keine dauerhafte Lösung darstellt – drei Jahre Zeit, um auf ein umweltfreundliches Heizsystem umzusteigen. Ob solche Reparaturen wirtschaftlich sinnvoll sind, muss im Einzelfall abgewogen werden.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Fokus auf umweltfreundliche und energieeffiziente Heizsysteme gelegt. Nach den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2024 sind in Neubauten nur noch drei Arten von Heizungsanlagen zulässig:
Wärmepumpen: Diese Heizsysteme nutzen Umgebungswärme (aus Luft, Wasser oder Erdreich) und wandeln sie mittels eines Kältemittels in nutzbare Wärmeenergie um. Wärmepumpen sind besonders energieeffizient und umweltfreundlich, da sie hauptsächlich auf erneuerbare Energiequellen zurückgreifen und nur wenig zusätzlichen Strom benötigen.
Fernwärmenetzanschluss: Fernwärme wird meist in zentralen Heizkraftwerken erzeugt und über ein Netz aus isolierten Rohren zu den Verbrauchern transportiert. Diese Heizmethode ist effizient, da die Wärme zentral produziert wird und somit weniger Energieverluste entstehen. Fernwärme kann aus unterschiedlichen Quellen stammen, beispielsweise aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme aus industriellen Prozessen.
Elektrische Direktheizung: Bei dieser Heizmethode wird elektrische Energie direkt in Wärme umgewandelt. Elektrische Direktheizungen sind einfach zu installieren und benötigen wenig Platz, aber sie sind im Vergleich zu Wärmepumpen und Fernwärme weniger energieeffizient. Ihr ökologischer Nutzen hängt stark von der Art der Stromerzeugung ab. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt, ist die CO2-Bilanz der elektrischen Direktheizung besser.
Diese drei Heizungstypen sind nach 2024 in Neubauten erlaubt, da sie dazu beitragen, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Für Bestandsgebäude gelten andere Regelungen, und es können auch andere Heizungstypen weiterhin betrieben oder eingebaut werden, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Diese Systeme sollten auch in bestehenden Gebäuden installiert werden, vorausgesetzt, das Gebäude ist ordnungsgemäß isoliert. Darüber hinaus sind Biomasseheizungen und Gasheizungen, die mit "grünem" Gas betrieben werden, für Bestandsgebäude ebenfalls geeignet. Hybridheizungen, wie zum Beispiel fossile Warmwasserbäder zur Unterstützung von Wärmepumpen an besonders kalten Tagen, sind im Bestand weiterhin erlaubt – allerdings muss auch hier die 65%-Anforderung erneuerbarer Energien eingehalten werden.
Erfahren Sie mehr über die Funktionsweise, Kosten und Vorteile von Wärmepumpen in unserem ausführlichen Artikel zum Thema Wärmepumpenheizung.