Das Gasheizung Verbot in Deutschland: Leitfaden & Alternativen
April 26, 2023Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen – EEG 2023 Neuerungen | Energienetze Deutschland
Juni 9, 2023Aktualisierte Abstandsregelungen für Photovoltaik zum Nachbarn in Bayern
In Bayern sind neue Regelungen für den Abstand von Photovoltaik zum Nachbarn eingeführt worden. Diese Änderungen, die am 1. März 2023 in Kraft traten, betreffen sowohl Reihenhäuser als auch Mehrfamilienhäuser und sollen dazu beitragen, die Effizienz von Solarinstallationen zu verbessern und gleichzeitig die Brandsicherheit zu gewährleisten.
Bisher galt in Bayern ein grundsätzlicher Mindestabstand von 1,25 m von Photovoltaikanlagen zu einer Brandwand oder einer entsprechenden Wand. Ausnahmen wurden für dachparallel installierte Anlagen mit "nicht-brennbaren Außenseiten" gemacht, bei denen der Abstand auf 0,5 m verringert werden konnte.
In der Bauministerkonferenz im September 2022 wurde eine Änderung der Musterbauordnung (MBO) beschlossen, um diese Abstandsregeln zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Mit der Änderung wurde nun ein einheitlicher Abstand von 0,5 m für dachparallel installierte PV-Anlagen vorgesehen, unabhängig von der Art oder Brennbarkeit der Module.
Diese Änderung wurde nun in die Bayerische Bauordnung (BayBO) überführt. Demnach muss ein Mindestabstand von 0,5 m eingehalten werden für dachparallel installierte Solaranlagen, die nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.
Bei aufgeständerten Modulen oder Kollektoren, wie sie beispielsweise häufig auf Flachdächern installiert werden, bleibt der Mindestabstand von 1,25 m bestehen. Kein seitlicher Abstand ist dann erforderlich, wenn die Brandwand über das Dach geführt wird und somit Schutz vor einer seitlichen Brandübertragung bietet.
Für dachintegrierte Anlagen, die als Teil der Dachhaut gelten, ist kein Abstand zu einer Brandwand oder einer entsprechenden Wand erforderlich.
Die neuen Abstandsregeln in Bayern ermöglichen es Hausbesitzern, die vorhandenen Dachflächen besser zu nutzen, ohne auf teurere Glas-Glas-Module zurückgreifen zu müssen. Insbesondere bei Reihenhäusern, bei denen die nutzbare Fläche für Solaranlagen durch den vorherigen Abstand von 1,25 m oft erheblich eingeschränkt war, eröffnet die neue Regelung deutliche Verbesserungen. Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren und umweltfreundlicheren Energiegewinnung in Bayern. Sie ermöglichen eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Dachflächen und tragen damit zur Förderung der erneuerbaren Energien bei.