Photovoltaik Bayern Pflicht: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Bayerns Solarpflicht: Was Sie jetzt wissen müssen

In einigen Bundesländern wurde bereits eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Gebäudedächern unter bestimmten Voraussetzungen umgesetzt. Nun tritt auch im Freistaat Bayern eine entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft. Ab Anfang 2023 müssen in Bayern bestimmte Neubauten und Bestandsgebäude mit Solardachanlagen ausgestattet werden. Die Solarpflicht soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen und damit den Klimaschutz voranzutreiben.

Als Vorreiter in Sachen Photovoltaik Pflicht hat Baden-Württemberg bereits beschlossen, ab 2022 eine umfassende Solarpflicht einzuführen. Andere Bundesländer werden nun ebenfalls nachziehen. Doch was bedeutet die Solarpflicht konkret für Hausbesitzer in Bayern? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wer ist von der Pflicht ausgenommen?

Was ist der aktuelle Stand?

Ende Juni 2022 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes umzusetzen. Damit wird auch § 44a Bayerische Bauordnung (BayBO) ergänzt, der eine Forderung nach einer Solarpflicht enthält. Das entsprechende Änderungsgesetz wurde am 23. Dezember 2022 veröffentlicht. Die Solarpflicht soll ab 2023 in drei Stufen in Kraft treten und betrifft zunächst nur Nichtwohngebäude.

Das bedeutet, dass es vorerst keine generelle Solardachpflicht in Bayern gibt. Die Solarpflicht gilt lediglich für bestimmte Nichtwohngebäude und wird schrittweise eingeführt. In welchen Fällen eine Solaranlage installiert werden muss und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist im Gesetz genau definiert.

Für welche Gebäude gilt sie?

Die gesetzliche Solarpflicht in Bayern betrifft vorerst nur bestimmte Nichtwohngebäude. Konkret gilt die Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriebauten, für die ab dem 1. März 2023 ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde gestellt wird oder vollständige Bauunterlagen eingehen. Ab dem 1. Juli 2023 werden die Regelungen auf alle anderen Nichtwohngebäude ausgeweitet. Dazu gehören beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenräume und Ställe.

Auch Bestandsgebäude sind von der Solarpflicht betroffen, jedoch erst ab dem 1. Januar 2025 bei einer kompletten Dachsanierung. Wer sein Dach also vor diesem Datum erneuert, muss die Solardachpflicht noch nicht erfüllen. Die genauen Vorgaben und Ausnahmeregelungen sind im Bayerischen Klimaschutzgesetz und der Bayerischen Bauordnung genau definiert.

Die Experten von Energienetze Deutschland stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Solarpflicht gerne zur Verfügung. Wir informieren Sie über die aktuellen Vorschriften und beraten Sie individuell zur Installation einer Solaranlage auf Ihrem Gebäudedach. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Beratung und profitieren Sie von den neuen Regelungen zur Solarpflicht in Bayern!

Bayerns Solarpflicht: Was ist bei der Auslegung zu beachten?

Laut der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen betroffene Nichtwohngebäude ab 2023 mit Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie ausgestattet werden. Dabei muss die Modulfläche mindestens einem Drittel der für die Installation einer Photovoltaikanlage geeigneten Dachfläche entsprechen. Die richtige Auslegung im Verhältnis zur Dachfläche ist daher entscheidend.

Alternativ zur Photovoltaik können auch thermische Solaranlagen zur Erfüllung der Solarpflicht eingesetzt werden, sofern das Gebäude in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. In diesem Fall gelten gemäß § 35 GEG die Anforderungen der BayBO als erfüllt, wenn mindestens 15 % des Heiz- und Kühlenergiebedarfs durch Solarenergie bereitgestellt werden.

Unsere Experten von Energienetze Deutschland informieren Sie gerne über die Anforderungen der Solarpflicht und beraten Sie individuell zur Installation einer Solaranlage auf Ihrem Gebäudedach. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Beratung und profitieren Sie von den neuen Regelungen zur Solarpflicht in Bayern!

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht alle Gebäude in Bayern sind von der Solarpflicht betroffen. Grundsätzlich sind alle Dächer mit einer Dachfläche bis 50 Quadratmeter von den gesetzlichen Vorgaben für Solaranlagen ausgenommen. Ebenso entsprechen Gebäude oder Gebäudeteile, die als Wohngebäude dienen, nicht diesen Vorschriften. Hier sind beispielsweise Garagen, Carports und Schuppen im Gesetzestext explizit aufgeführt.

Weitere Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn die Installation der Solaranlage städtebaulichen Vorschriften widerspricht, technische Gründe dem entgegenstehen oder die Installationskosten unverhältnismäßig hoch wären. Allerdings sind Wohngebäude von dieser Regelung vollständig ausgenommen. Stattdessen gelten für Neubauten und Dachsanierungen ab 2025 Zielklauseln, die eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch den Einsatz erneuerbarer Energien vorsehen.

Bayerns Solarpflicht: Was bedeutet das für Wohngebäude?

Obwohl die Solarpflicht in Bayern vorerst nicht für Wohngebäude gilt, empfiehlt die BayBO Eigentümern von Wohngebäuden, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen zu errichten und zu betreiben. Jede Solaranlage stellt einen weiteren Baustein der Energiewende dar und bietet finanziell attraktive Möglichkeiten, zumindest energieautark zu werden.

Unsere Experten von Energienetze Deutschland informieren Sie gerne über die Vorteile einer Solaranlage auf Ihrem Wohngebäude und beraten Sie individuell zur Installation und Nutzung erneuerbarer Energien. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Beratung und profitieren Sie von den neuen Regelungen zur Solarpflicht in Bayern!