Die Abnahmegarantie für Strom aus erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen, ist einer der Kernpunkte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Diese Garantie verpflichtet Netzbetreiber in Deutschland zur Abnahme von Strom aus Anlagen bis zu einer Leistung von 10 MWp und einer vereinbarten Vergütung, die sich am Gesetzestext für Photovoltaik orientiert. Bei Großanlagen gibt es keine Abnahmegarantie, außer bei Solarparks, wo besondere Regelungen gelten.

Ab 2014 ändern sich die Beschaffungsgarantien für erneuerbare Energie, bei der nur noch 90 % der erzeugten Energie bezahlt werden müssen. Die Beschaffung selbst muss jedoch fortgesetzt werden, außer bei drohender Netzüberlastung, bei der eine automatische Abschalteinrichtung in jeder Photovoltaikanlage eingesetzt werden sollte.

Unsere Photovoltaikexperten bei Energienetze Deutschland beraten Sie gerne zu den aktuellen Bestimmungen und Regelungen für erneuerbare Energien in Deutschland.